16.03.2020

Allgemeinverfügung der Samtgemeinde Boffzen

Die Samtgemeinde Boffzen erlässt gemäß § 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgeset-zes (NKomVG) sowie § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Ziffer 4 und 5 und §§ 5, 10 und 11 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) folgende Allgemeinverfügung:

1.
Alle außerschulischen Sport- und Trainingsveranstaltungen sowie Versammlungen ingemeindeeigenen Einrichtungen einschließlich der Friedhofskapellen in Fürstenberg und Derental werden untersagt.

2.
Alle Brauchtumsfeuer (u.a. Osterfeuer) werden untersagt.

Diese Anordnungen sind nicht befristet. Bei veränderter Sachlage wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

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